Vollmacht
der KLUW Photovoltaik GmbH, FN 616555 z
Der Kunde erteilt mit Annahme des Angebotes der KLUW Photovoltaik GmbH, FN 616555 z, die Vollmacht ihn in allen Angelegenheiten zu vertreten, die im Zusammenhang mit der Errichtung, der Inbetriebnahme und dem Betrieb seiner Photovoltaikanlage stehen. Sie wird nur für die Umsetzung des konkreten Projekts erteilt.
Umfang der Vertretung
Diese Vollmacht umfasst insbesondere die Vertretung des Kunden gegenüber:
- Netzbetreiber. Dies betrifft insbesondere die gesamte Korrespondenz, die Anmeldung der Anlage, die Beantragung des Netzanschlusses sowie die Abstimmung technischer Details.
- Sämtlichen Förderstellen. Dies umfasst insbesondere die Einreichung, Abwicklung und Korrespondenz bezüglich aller Förderungen (insbesondere bei der Abwicklungsstelle für Ökostrom / EAG-Abwicklungsstelle).
- Involvierten Behörden, Prüfstellen und sonstigen beteiligten Dritten.
Berechtigungen
Die KLUW Photovoltaik GmbH, FN 616555 z, ist berechtigt aber nicht verpflichtet den Kunden im Rahmen dieser Vollmacht zu vertreten. Sie darf alle notwendigen Entscheidungen treffen und erforderliche Dokumente im Namen des Kunden zeichnen sowie Rechtsgeschäfte abschließen, soweit dies zur Umsetzung des Projekts und zur Erlangung von Förderungen zweckdienlich sind und keine zusätzlichen Kosten für den Kunden entstehen. Dies umfasst insbesondere die Durchführung von Überprüfungen, Messungen und Abnahmen, die Einreichung von Unterlagen und Formularen sowie die Fertigmeldung und offizielle Übergabe der elektrischen Anlagen.
Mitwirkungspflichten & Insichgeschäft
Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des Insichgeschäfts befreit. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Vertretung notwendigen Informationen und Unterlagen unverzüglich bereitzustellen.
Gültigkeit
Diese Vollmacht ist gültig, bis sie vom Kunden formfrei widerrufen wird.